Häufige Fragen

Ich habe eine Reparaturmeldung - an wen wende ich mich?
Nehmen Sie bitte sofort mit Ihrem Hausbetreuer oder Ihrer Hausbetreuerin Kontakt auf. Sie werden das Nötige veranlassen.

Kann die abl-Mitgliedschaft auf andere Personen übertragen werden?
Ja, aber ausschliesslich auf:
Ehepartner
Kinder
Enkelkinder

Wie gross sind meine Chancen auf eine abl-Wohnung - und wie lange muss ich darauf warten?
Nach Ausschreibungsschluss wird pro Wohnung eine Rangliste erstellt.
Massgebend für eine Wohnungszuteilung ist die Rangzahl, die sich ergibt aus:

  • Mitgliedschaftsjahre bei der abl
    Die Höhe des von Ihnen einbezahlten Genossenschafterkapitals (mind. sFr. 300.--)
  • Die für die ausgeschriebene Wohnung erforderliche Personenzahl
    Nur wer bei der abl mit mindestens Fr. 1'000.-- Mitglied ist, kann sich um eine Wohnung bewerben.
  • Siehe auch Merkblatt  Genossenschaftsbeitritt und Wohnungszuteilung (PDF 21 KB)

Wie hoch ist das Pflichtkapital für den Genossenschafts-Beitritt?
Der Mindestbetrag zum Erwerb der abl-Mitgliedschaft beträgt Fr. 300.-.
Im Formular "Beitritts-Regeln" sind die Beträge und Bedingungen für einen Beitritt geregelt.

Wie hoch ist das Pflichtkapital für eine Wohnung?
Das Pflichtanteilkapital für MieterInnen beträgt:
Fr. 2'000.-- bei 1- bis 2.5-Zimmerwohnungen
Fr. 3'000.-- bei 3- bis 3.5-Zimmerwohnungen
Fr. 4'000.-- ab einer 4-Zimmerwohnung
Für Einfamilienhäuser / TribschenStadt gemäss Vorstandsbeschluss

Wie ist die Kündigungsfrist für Wohnungen und Parkplätze?
Grundsätzlich gilt die Kündigungsfrist im Mietvertrag. Normalerweis beträgt sie für Wohnungen 3 Monate und für Parkplätze 2 Monate.
Der 31.12. ist kein Kündigungstermin.

Wie komme ich zu einem Einstellhallenplatz oder eine Garagenbox?
Für eine Vermietung eines Parkplatzes/einer Garage, ist die persönliche Rangzahl massgebend und nicht, wie lange jemand schon auf der Warteliste ist.
Erste Priorität haben Mieter/innen in unseren Liegenschaften, die noch keinen Parkplatz haben.

Wie werde ich Genossenschaftsmitglied?
Sie können Genossenschaftsmitglied werden, wenn sie einen Schweizerpass oder einen C-Ausweis besitzen.
Einfach die Beitrittserklärung ausfüllen, Ausweiskopien beilegen und an uns zurücksenden.
Anschliessend müssen sie das Genossenschaftskapital einbezahlen (min. sFr. 300.-)
(Wenn Sie auf das Postkonto 60-1017-1 einzahlen oder überweisen, dauert es ca. 5 Tage bis die abl die Gutschrift erhält)

© allgemeine baugenossenschaft luzern (abl), Claridenstrasse 1, Postfach 4053, 6000 Luzern 4
Tel. 041 227 29 29, Fax 041 227 29 00, e-Mail, www.abl.ch, PC 60-1017-1, created by mesch.ch
Schalteröffnungszeiten: Mo - Mi 09.00 - 12.00 und 13.30 - 16.30, Do + Fr geschlossen

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