Das neue Mietzinsreglement der abl schafft Klarheit, Transparenz und Solidarität bei der Mietzinsgestaltung nach dem Modell der Kostenmiete. Mit der Kostenmiete sichern wir langfristig preisgünstigen Wohnraum und die Anpassung an aktuelle Entwicklungen und strategische Ausrichtungen. 

Eine Kostenmiete setzt auf eine langfristige Betrachtung der Siedlungen, die auch künftigen Generationen preisgünstigen und nachhaltigen Wohnraum sichert. Deshalb sind die Mieten für abl-Wohnungen vorausschauend berechnet.

Neben den Kapitalkosten, einem allfälligen Baurechtszins, den Betriebs- und Verwaltungskosten sind dies auch die Zuweisung in den statutarisch festgelegten Erneuerungsfonds, Abschreibungen und die Berücksichtigung von Unternehmensrisiken. Eine klare, einfache und transparente Berechnung der Mieten, die auch eine angemessene genossenschaftliche Solidarität beinhaltet, ist oberstes Ziel der abl. Deshalb werden diese gesamten Kosten angemessen, genossenschaftlich und solidarisch verteilt.

Die abl vergleicht die Entwicklung ihrer tatsächlichen Kosten jährlich und berechnet die Mieten grundsätzlich alle fünf Jahre neu. So kann sie sprunghafte Mietzinserhöhungen vermeiden. Treten dennoch wesentliche und nachhaltige Kostenveränderungen ein (+/–3 %), sind raschere Anpassungen möglich. 

Fakten

Unterstützungsangebote bei finanziellen Engpässen

Bei grossen finanziellen Engpässen, die durch einen höheren Mietzins oder durch den Wechsel der nachschüssigen auf vorschüssigen Mietzinsfälligkeit entstehen, bietet die abl finanzielle Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds an.  Personen ohne Internetanschluss können sich telefonisch bei uns melden unter 041 227 29 29 (Auswahl Kostenmiete).

Zeitplan

Das Modell der Kostenmiete wird bei der Berechnung der Mieten unserer Neubauprojekte Himmelrich 3 (2. Etappe) und Obermaihof bereits angewendet.

Bei den bestehenden abl-Siedlungen erfolgt die Einführung ab Ende 2025 etappenweise. 

Kontakt

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