Sie haben Fragen? Hier finden die häufig gestellten Fragen zur abl.
Wohnungsvergabe
Unsere Wohnungen werden mit dem monatlich erscheinenden abl-magazin ausgeschrieben und gleichzeitig auf unserer Webseite publiziert.
Sie können sich innerhalb der angegebenen Frist auf maximal fünf verschiedene Wohnungen bewerben. Am einfachsten geht dies online.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Warteliste führen.
Ausgeschriebene Wohnungen können erst besichtigt werden, nachdem Sie eine Zusage erhalten haben. Falls Sie nach der Besichtigung merken, dass es sich nicht um Ihre Wunschwohnung handelt, haben Sie immer noch die Möglichkeit, abzusagen.
Nein, wir führen keine Warteliste, weil unsere Wohnungen gemäss unseren Vergabekriterien vergeben werden.
Nach Anmeldeschluss wird pro Wohnung eine Rangliste erstellt. Massgebend für eine Wohnungszuteilung ist die Rangpunktezahl, die sich folgendermassen ergibt:
- Mitgliedschaftsjahre bei der abl
- Höhe (und Dauer) des von Ihnen einbezahlten Genossenschaftskapitals (mindestens CHF 1'000, maximal CHF 4'000, die für die Rangpunktezahl zur Wohnungsbewerbung zählen)
- Die für die ausgeschriebene Wohnung erforderliche Personenzahl
Neumitglieder müssen derzeit 8 bis 10 Jahre warten, bis eine realistische Chance auf eine Wohnung besteht.
Hierzu geben die Richtlinien zum Vermietungsreglement Auskunft.
Für die rangmässige Wohnungszuteilung wird die folgende Mindest-Personenzahl vorausgesetzt:
- 1- bis 3.5-Zimmer-Wohnungen: 1 Person
- 4- und 4.5-Zimmer-Wohnungen: 3 Personen
- 5- und 5.5-Zimmer-Wohnungen: 4 Personen
- Wohnungen mit 6 und mehr Zimmern/Einfamilienhäuser: 5 Personen
abl-Wohnungen dürfen über die ganze Dauer des Mietverhältnisses höchstens wie folgt belegt werden:
- 1- bis 1.5-Zimmer-Wohnungen: mit 2 Personen
- 2- bis 2.5-Zimmer-Wohnungen: mit 3 Personen
- 3- und 3.5-Zimmer-Wohnungen: mit 4 Personen
- 4- und 4.5-Zimmer-Wohnungen: mit 6 Personen
- Wohnungen mit 5 und mehr Zimmern: mit 7 Personen
Für die einzelnen Projekte gibt es Newsletter. Melden Sie sich dort an und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Miete
Der Pflichtanteil beträgt zwei Bruttomonatsmieten, auf den nächsten Hunderter gerundet.
Die abl verschickt Einzahlungsscheine nur zu Mietbeginn, bei Mietzinsänderungen oder auf ausdrücklichen Wunsch.
Es wird empfohlen, einen Dauerauftrag einzurichten. Der Mietzins ist jeweils zahlbar im Voraus auf den Ersten eines Monats.
Defektes Gerät, tropfender Wasserhahn, verstopfter Abfluss, Parkettschaden, Glasbruch oder klemmende Türe? Mieter*innen einer abl-Wohnung können die Schäden über «meine.abl» online melden – jederzeit und bequem.
Grundsätzlich gilt die Kündigungsfrist des Mietvertrags. Normalerweise beträgt sie für Wohnungen drei Monate und für Parkplätze zwei Monate. Der 31. Dezember ist kein Kündigungstermin.
Wir führen für die Vermietung unserer Parkplätze/ Garagen eine Warteliste. Massgebend bei der Vergabe ist die Dauer, wie lange jemand auf der Warteliste ist. Erste Priorität haben Mieter*innen von abl-Liegenschaften, die noch keinen Parkplatz haben.
Mitgliedschaft und Depositenkasse
Sie können Genossenschaftsmitglied werden, wenn Sie einen Schweizer Pass haben oder einen B- oder C-Ausweis besitzen. So gehen Sie vor:
- Sie füllen die «Beitrittserklärung» aus, kopieren Ihren amtlichen Ausweis (Pass, ID oder allenfalls Aufenthaltsbewilligung) und senden uns alle Unterlagen per Post: allgemeine baugenossenschaft luzern abl, Bundesstrasse 16, 6003 Luzern.
- Wir prüfen Ihre Beitrittserklärung. Ist alles komplett und korrekt, schicken wir Ihnen einen Einzahlungsschein damit Sie das gewünschte Genossenschaftskapital überweisen können.
- Sie zahlen mit dem zugeschickten Einzahlungsschein mindestens CHF 1'000.– maximal CHF 50'000.– ein. Wenn Sie sich auf eine Wohnung bewerben, werden höchstens CHF 4'000.– berücksichtigt (Berechnung der Rangpunktzahl).
- Der Vorstand entscheidet über Ihre Aufnahme nach dem Ihre Einzahlung eingetroffen ist.
- Sind Sie aufgenommen worden, erhalten einen Willkommensbrief. Darin finden Sie Ihre persönlichen Login-Daten für «meine.abl». Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich auf eine abl-Wohnung bewerben.
Der Bearbeitungsprozess kann bis zu zwei Monaten dauern.
Ihre aktuellen Angaben (Namens-, Zivilstands-, Adressänderung oder Änderung der Zahlungsverbindung) können Sie im Mitgliederbereich «meine.abl» anpassen.
Bestellen Sie Ihren Einzahlungsschein für das Genossenschaftskapital vorgänig per E-Mail oder telefonisch (041 227 29 45) und wir senden Ihnen anschliessend einen speziell für Ihre Einzahlung vollständig ausgefüllten Einzahlungsschein zu.
Der Mindestbetrag zum Erwerb der abl-Mitgliedschaft beträgt CHF 1'000.
Sie können Ihre Personalangaben im Mitgliederbereich «meine.abl» unkompliziert online aktualisieren.
Als Genossenschaftsmitglied haben Sie die Möglichkeit, ein Konto bei der abl-Depositenkasse zu eröffnen.
Bitten nehmen Sie mit der Depositenkasse telefonisch (041 227 29 39) oder per E-Mail Kontakt auf.
Für Steuerzwecke erhalten Sie im Januar für das aktuelle Steuerjahr eine Bescheinigung vom Genossenschaftskapital und unterjährig nach der Generalversammlung für das vergangene Jahr einen Zinsausweis für Ihr Genossenschaftskapital.
Beide Dokumente finden Sie im Mitgliederbereich unter «meine.abl»
Ja, aber nur auf Ehepartner*innen und eingetragene Partner*innen
Zusammenleben
Die abl pflegt in ihren Siedlungen regelmässig Mitwirkungsprozesse, zu denen Sie als Bewohner*in herzlich eingeladen sind. Der zuständige Bereich Genossenschaftskultur und Soziales informiert entsprechend.
Haben Sie Ideen, wie das Zusammenleben in Ihrem Wohnumfeld zugunsten der Lebensqualität und im Sinne des abl-Leitbilds gestaltet werden kann? Dann nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt auf und schildern kurz Ihr Anliegen oder Projekt.