Gesamtrevision Statuten

Wir sind mitten im Prozess – steigen auch Sie ein!

abl-Präsidentin Marlise Egger Andermatt: «Die Arbeit an der Statutenrevision läuft auf Hochtouren.»

Die Ergebniskonferenz steht vor der Tür. Am 28. Oktober 2021 können sich alle ­interessierten Mitglieder informieren, was die abl aus der bisherigen Mitwirkung zu den zentralen Themen mitgenommen und verarbeitet hat. Nutzen Sie die Gelegenheit, in den Prozess einzusteigen, Einladung siehe weiter unten.

Marlise Egger Andermatt, wie ist der aktuelle Stand bei der Gesamtrevision unserer Statuten?
Wir sind am Bearbeiten der Themen aus der Mitwirkung. An der Ergebniskonferenz werden wir zeigen können, wo und wie die Empfehlungen und Anregungen berücksichtigt werden. Die Arbeit an der Statuten­revision läuft auf Hochtouren. Bruno Roelli – unser Jurist im Vorstand – hat den Sommer für einen ersten Wurf der neuen Statuten genutzt. Eine grobe Fassung mit seinen juristischen Kommentaren liegt vor und wurde im Vorstand Ende August diskutiert. Die breite Auslegeordnung muss nun redigiert und auf das ­Wesentliche gekürzt werden.

Wie sieht dieser Überarbeitungsprozess aus, wie muss man sich das vorstellen?
Der Prozess ist intensiv. Es braucht Rücksprachen mit den Fachbereichen der abl, Diskussionen in den strategischen Ausschüssen, Absprache mit dem Rechtsdienst unseres Verbands oder auch Vergleiche mit den anderen Genossenschaften. Zahlreiche Empfehlungen aus der Mitwirkung an der Hauptkonferenz vom letzten Mai können in den neuen Statuten berücksichtigt werden. Andere Themen fliessen in nachgeordnete Grundlagen wie Reglemente oder etwa in das Dossier zur Good Governance.

Wie geht es weiter?
Für die Ergebniskonferenz wird der Fokus auf die Themen der Mitwirkung gelegt und letzte Inputs werden aufgenommen. Ende November wird der Vorstand am Herbstseminar den Statutenentwurf in einer ersten Lesung behandeln. Im nächsten Jahr steht die Schlussfassung auf dem Programm, die bei einer Gesamtrevision auch vom Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz geprüft werden muss. Dann wird eine ausser­ordentliche Generalversammlung einberufen, denn der Entscheid über neue Statuten wird eine Urabstimmung erfordern. Ziel ist nach wie vor, dass wir per 1. Januar 2023 über neue Statuten verfügen.

Was kann ich als Teilnehmerin oder als Teilnehmer von der Ergebniskonferenz erwarten?
Keine Bange, wir werden an der Ergebniskonferenz mit den Teilnehmenden nicht 38 Artikel diskutieren. Wie gesagt wird an der Ergebniskonferenz auf die Mitwirkungsthemen fokussiert. Es macht keinen Sinn, zu diesem Zeitpunkt einen Statutenentwurf zu präsentieren. Wohl aber sind die wichtigen Themen verortet und wir zeigen, wie wir mit den Anliegen aus der Mitwirkung umgehen.

Die abl hat parallel zum Prozess das Thema Kostenmiete diskutiert, wird dieses ebenfalls an der Ergebniskonferenz Thema sein?
Die Ergebniskonferenz führt die beiden Mitwirkungsprozesse an diesem Punkt zusammen. So viel vorweg: Die Kostenmiete wird als Grundsatz in den Statuten aufgenommen. Wie der Prozess bis zum abl-Modell und dessen Umsetzung geplant ist, zeigen wir ebenfalls an der Ergebniskonferenz. Parallel läuft das Projekt auf Bundesebene vom Bundesamt für Wohnungswesen, an dem unser Geschäftsleiter Martin Buob beteiligt ist.

Die Ergebniskonferenz soll physisch stattfinden. Gibt es ein Schutzkonzept?
Ja, wir möchten vor Ort diskutieren können, wie sich das viele Mitglieder wünschen. Zum Schutz aller Beteiligten ist der Zugang zur Veranstaltung nur mit Covid-Zertifikat möglich. Die drei G «geimpft», «genesen» oder «getestet» gelten. Vorbehalten bleiben neue Massnahmen des Bundes oder des Kantons, sodass die genauen Details allen Angemeldeten erst mit der definitiven Einladung kommuniziert werden können.

Wie können sich Interessierte einbringen, die aus Sicherheitsgründen nicht an die physische Veranstaltung kommen können?
Alle Personen, die gute Gründe haben, können sich bei uns per E-Mail an kommunikation (at) abl.ch melden. Je nach Anzahl prüfen wir eine alternative Lösung.