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13. Mai 2026
Feiern Sie Ihre Nachbarschaft
Vertrauensvolle, wohlgesinnte Nachbarschaften bewirken viel und helfen, dass Sie sich zu Hause wohlfühlen.
Ein Lottogewinn, ein geerbtes Haus oder eine Wohnung «unter der Hand»: Ein Austritt aus unserer Genossenschaft kann viele Gründe haben. Wir haben für alle Verständnis, bitten jedoch um das Einhalten der sechsmonatigen Kündigungsfrist.
Gemäss Art. 12 der abl-Statuten muss der Austritt aus der abl schriftlich und unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Geschäftsjahrs (Ende des Kalenderjahrs) erfolgen. Oder vereinfacht gesagt: Ihr Brief mit Ihrem Austritt muss per Ende Juni bei uns eingetroffen sein, damit Ihre Mitgliedschaft per Ende Jahr aufgelöst wird und Sie Ihren Mitgliederbeitrag zurückerstattet erhalten.Sollten Sie einen Teilrückzug beauftragen, gilt die gleiche Frist.
Das entsprechende Formular und weitere Informationen finden Sie unter abl.ch/mitglieder.
| Rubrik | Aus der Geschäftsstelle |
| Ausgabe | 05/2026 |
| Text | Nathalie Müller |
| Illustration | Tino Küng |
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13. Mai 2026
An der Generalversammlung wird unter anderem über eine Anpassung der Beschwerdefrist des Vermietungsreglements Beschluss gefasst. Warum die Änderung beantragt wird und was geändert werden soll, erfahren Sie hier.