Aus der Geschäftsstelle

Beachten Sie bitte die Kündigungsfrist

Ein Lottogewinn, ein geerbtes Haus oder eine Wohnung «unter der Hand»: Ein Austritt aus unserer Genossenschaft kann viele Gründe haben. Wir haben für alle Verständnis, ­bitten jedoch um das Einhalten der sechsmonatigen Kündigungsfrist. 

Gemäss Art. 12 der abl-Statuten muss der Austritt aus der abl schriftlich und unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist auf Ende des Geschäftsjahrs (Ende des Kalenderjahrs) erfolgen. Oder vereinfacht gesagt: Ihr Brief mit Ihrem Austritt muss per Ende Juni bei uns eingetroffen sein, damit Ihre Mitgliedschaft per Ende Jahr aufgelöst wird und Sie Ihren Mitglieder­beitrag zurückerstattet erhalten.Sollten Sie einen Teilrückzug beauftragen, gilt die gleiche Frist.

Das entsprechende Formular und weitere Informationen finden Sie unter abl.ch/mitglieder.