Aus dem Vorstand

Vermietungsreglement: Anpassung Beschwerdefrist

An der Generalversammlung wird unter anderem über eine Anpassung der Beschwerdefrist des Vermietungsreglements Beschluss gefasst. Warum die Änderung beantragt wird und was geändert werden soll, erfahren Sie hier.

Das Vermietungsreglement regelt im Grundsatz, wie die abl ihre Wohnungen vermietet. Unter Artikel 4 ist aktuell eine Beschwerdefrist von zwanzig Tagen festgelegt. Die heutige Praxis zeigt jedoch, dass die Wohnungen schon vor Ablauf dieser Frist vergeben werden und Verträge abgeschlossen sind. Nach der Wohnungszusage erwarten die Mieter*innen innerhalb der nächsten Arbeitstage den Mietvertrag zur Unterzeichnung, um ihr bestehendes Mietverhältnis fristgerecht kündigen zu können.
Eine kürzere Beschwerdefrist schafft für Mieter*innen die notwendige Planungssicherheit. Gleichzeitig werden durch eine nahtlose Anschlussvermietung unnötige Leerstände vermieden. Der Vorstand beantragt deswegen, die Beschwerdefrist von bisher zwanzig Tagen auf neu sieben Arbeitstage anzupassen.

Aktueller Artikel — 4 Beschwerderecht
Beschwerden über die Zuteilungen sind innerhalb von 20 Tagen an die Geschäftsprüfungskommission der abl zu richten. Die Geschäftsprüfungskommission beurteilt die Wohnungszuteilung gestützt auf die Tatsachen, wie sie der Geschäftsstelle vorlagen. Sie überprüft den korrekten Verfahrensablauf und berücksichtigt keine neuen Tatsachen.

Neuer Artikel — 4 Beschwerderecht
Beschwerden über die Wohnungszuteilungen sind innerhalb von 7 Arbeitstagen an die Geschäftsprüfungskommission der abl zu richten. Die Geschäftsprüfungskommission beurteilt die Wohnungszuteilung gestützt auf die Tatsachen, wie sie der ­Geschäftsstelle vorlagen. Sie überprüft den korrekten Verfahrensablauf und berücksichtigt keine neuen Tatsachen.