Aus dem Vorstand

Die abl geht mit neuen Statuten in die Zukunft

2522 abl-Mitglieder haben sich an der Urabstimmung über die neuen Statuten beteiligt. Mit einer Zustimmung von über 94 Prozent wurde das bereinigte Gesamtpaket angenommen. Bei den Themen Lohnlimite für die Geschäftsleitung und Vergütungsbericht folgten die Mitglieder den Anträgen der ausserordentlichen Generalversammlung.

Ein partizipativer Prozess geht mit dem Ja zu den neuen Statuten erfolgreich zu Ende. Der Vorstand hat mit Freude das klare Ergebnis zum bereinigten Gesamtpaket zur Kenntnis genommen. Die Stimmbeteiligung von rund 20 Prozent kann angesichts der komplexen Statutenrevision als sehr erfreulich bezeichnet werden. Das ist eine sehr gute Basis für die Einführung der neuen Statuten, die unter anderem mit den Artikeln zur Nachhaltigkeit, zur Kostenmiete, zur Mitwirkung und zum Solidaritätsfonds neue Schwerpunkte setzen.

An der Urabstimmung konnte über die kontrovers gebliebenen Themen einzeln abgestimmt werden. Die Anträge der ausserordentlichen Generalversammlung zur Lohnlimite bei der Geschäftsleitung sowie zum Vergütungsbericht erreichten das notwendige Zweidrittelsmehr. Bei der Form der Generalversammlung erreichte weder der Antrag der ausserordentlichen Generalversammlung noch der Antrag des Vorstands das Zweidrittelsmehr. Es gilt der bisherige Statutenartikel. 

Obwohl das Ergebnis der Einzelabstimmungen über die kontroversen Anträge nicht den Vorstellungen des Vorstands entspricht, akzeptiert er selbstverständlich den basisdemokratischen Entscheid der Urabstimmung und wird mit Sorgfalt an die Umsetzung der Statuten gehen. Das Ergebnis der Urabstimmung ist mit Blick auf die laufende zweimonatige Frist gemäss OR Art. 891 betreffend Rechtsmittel noch nicht verbindlich. Die neuen Statuten werden – vorbehältlich von Rechtsverfahren – am 1. Juli 2023 in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt werden auch die notwendigen neuen Reglemente erstellt.

Die Resultate der Urabstimmung im Überblick