Editorial

Gelebte Demokratie

 

291 Stimmberechtigte im Saal und 81 Mitglieder online äusserten sich an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 20. Oktober 2022 zu den zahlreichen Anträgen. Die Debatten wurden fair und mit dem nötigen gegenseitigen Respekt geführt, notabene während viereinhalb Stunden, auch wenn die Meinungen teils deutlich auseinanderlagen. Das ist gelebte Demokratie.

Nun können bis 24. November 2022 alle stimmberechtigten abl-Mitglieder über die neuen Statuten – und separat über fünf an der Versammlung angenommene Anträge aus den Reihen der Mitglieder – an der Urabstimmung befinden. Für den Vorstand bedeutet dies ein zusätzliches Plus an Demokratie. Ein einschränkender Ordnungsantrag wurde an der ausserordentlichen GV klar abgelehnt. Vier vom Vorstand direkt zur Annahme empfohlene Anträge wurden überwiesen und ins Paket der unbestrittenen Statutenartikel aufgenommen, fünf Anträge zurückgezogen. Bei 16 Anträgen folgten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Empfehlungen des Vorstands und lehnten diese ab. Lesen Sie hierzu alles über die Abstimmungsresultate

Die Abstimmungsunterlagen und alle Informationen zur Urabstimmung erhalten Sie in diesen Tagen auch per Briefpost. Wir freuen uns, wenn Sie Ihre demokratischen Rechte wahrnehmen. Die abl ist bald 100-jährig und hat es verdient, eine moderne, zukunftsgerichtete und breit abgestützte «Verfassung» zu erhalten. So können die nächsten Jahrzehnte mit Mut und Zuversicht angegangen werden. VielenDank für Ihr Mitdenken und Ihr Mitwirken.

Mit der Ablehnung der ausserordentlichen Generalversammlung des Antrags, der die Personal- und Verwaltungskosten auf dem Niveau des Jahres 2021 einfrieren wollte, behält die abl auch in Zukunft ihren Handlungsspielraum für ein nachhaltiges Wachstum und die Umsetzung der Klimaziele. So kann die abl auch in Zukunft gemeinnützigen Wohnungsbau erstellen, wie dies aktuell im Himmelrich 3 oder Obermaihof geschieht. Diese beiden Projekte gehen bald in die Erstvermietung.