Stimmrechtsvertretung
Stimmrechtsvertretung
Falls Sie an der Generalversammlung verhindert sein sollten, Ihre Stimme jedoch vertreten lassen möchten, ist dies gemäss Art. 30 der abl-Statuten möglich: Jedes handlungsfähige Mitglied kann sich aufgrund einer schriftlichen Vollmacht durch ein handlungsfähiges abl-Mitglied vertreten lassen. Kein Mitglied kann jedoch mehr als zwei Stimmen auf sich vereinen.
Wird eine Stellvertretung wahrgenommen, ist bei der Eingangskontrolle der Stimmrechtsausweis des zu vertretenden Mitglieds entsprechend ausgefüllt vorzuweisen und abzugeben.
Stimmrechtsausweis
Der Stimmrechtsausweis wird allen stimmberechtigten Genossenschafterinnen und Genossenschaftern Mitte Mai per Post zugestellt. Den Stimmrechtsausweis tauschen Sie vor der Versammlung bei der Eingangskontrolle gegen ein elektronisches Abstimmungsgerät ein.
Stimmrechtsausweis verlegt?
Sie können auch ohne Stimmrechtsausweis an der GV teilnehmen. Bitte nehmen Sie dazu Ihre ID sowie Ihre Mitglied-Nummer notiert mit und zeigen Sie diese beim Einlass vor.
Anmeldung 101. Generalversammlung
Um Ihre Anmeldung zur GV bis zum 23. Mai 2025 wird aus organisatorischen Gründen gebeten.
Personen ohne Internetzugang können sich gerne per Post oder telefonisch bei unserer Geschäftsstelle anmelden (bitte Mitglied-Nr. angeben).