Fragen?
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu Mitgliedschaft, Depositenkasse, Wohnungsbewerbung und vielem mehr.
Fragen zur Wohnungsvergabe
Fragen zum Mietwesen
Fragen zur Mitgliedschaft und Depositenkasse
Fragen zum Genossenschaftswesen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu Mitgliedschaft, Depositenkasse, Wohnungsbewerbung und vielem mehr.
Fragen zur Wohnungsvergabe
Unsere Wohnungen werden mit dem monatlich erscheinenden abl-magazin ausgeschrieben und gleichzeitig auf unserer Webseite publiziert.
Sie können sich innerhalb der angegebenen Frist auf maximal fünf verschiedene Wohnungen bewerben. Am einfachsten geht dies online.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Warteliste führen.
Ausgeschriebene Wohnungen können erst besichtigt werden, nachdem Sie eine Zusage erhalten haben. Falls Sie nach der Besichtigung merken, dass es sich nicht um Ihre Wunschwohnung handelt, haben Sie immer noch die Möglichkeit, abzusagen.
Nach Anmeldeschluss wird pro Wohnung eine Rangliste erstellt. Massgebend für eine Wohnungszuteilung ist die Rangpunktezahl, die sich folgendermassen ergibt:
Hierzu geben die Richtlinien zum Vermietungsreglement Auskunft.
Für die rangmässige Wohnungszuteilung wird die folgende Mindest-Personenzahl vorausgesetzt:
abl-Wohnungen dürfen über die ganze Dauer des Mietverhältnisses höchstens wie folgt belegt werden:
Für die einzelnen Bauprojekte gibt es Newsletter. Melden Sie sich dort an und bleiben Sie auf dem Laufenden,
Nein, wir führen keine Warteliste, weil unsere Wohnungen gemäss unseren Vergabekriterien vergeben werden. Falls Sie sich über freiwerdende Wohnungen informieren lassen möchten, können Sie als Genossenschaftsmitglied im Login-Bereich meine.abl diese Funktion anwählen - Sie erhalten damit eine Meldung per E-Mail, sobald der Wohnungsmarkt aufgeschaltet ist.
Fragen zum Mietwesen
Die abl verschickt Einzahlungsscheine nur zu Mietbeginn, bei Mietzinsänderungen oder auf ausdrücklichen Wunsch. Es wird empfohlen, einen Dauerauftrag einzurichten. Der Mietzins ist jeweils zahlbar im Voraus auf den Ersten eines Monats (ausgenommen alte Mietverträge).
Defektes Gerät, tropfender Wasserhahn, verstopfter Abfluss, Parkettschaden, Glasbruch oder klemmende Türe? Mieterinnen und Mieter einer abl-Wohnung können die Schäden online melden – jederzeit und bequem. Hier geht es zum Schadenformular.
Grundsätzlich gilt die Kündigungsfrist des Mietvertrags. Normalerweise beträgt sie für Wohnungen drei Monate und für Parkplätze zwei Monate. Der 31. Dezember ist kein Kündigungstermin.
Wir führen für die Vermietung unserer Parkplätze/ Garagen eine Warteliste. Massgebend bei der Vergabe ist die Dauer, wie lange jemand auf der Warteliste ist. Erste Priorität haben Mieter und Mieterinnen von abl-Liegenschaften, die noch keinen Parkplatz haben.
Fragen zur Mitgliedschaft und Depositenkasse
Sie können Genossenschaftsmitglied werden, wenn Sie einen Schweizer Pass haben oder einen B- oder C-Ausweis besitzen. So gehen Sie vor:
Ihre aktuellen Angaben (Namens-, Zivilstands-, Adressändernung oder Änderung der Zahlungsverbindung) können sie uns hier mitteilen.
Bestellen Sie Ihren Einzahlungsschein für das Genossenschaftskapital vorgänig per E-Mail oder telefonisch (041 227 29 45) und wir senden Ihnen anschliessend einen speziell für Ihre Einzahlung vollständig ausgefüllten Einzahlungsschein zu.
Manuelle Einzahlungen und Daueraufträge für das Genossenschaftskapital sind seit 1. Februar 2022 nicht mehr möglich. Jede Einzahlung benötigt ihren eigenen Einzahlungsschein – wie das heute beim Begleichen von Rechnungen üblich ist.
Der Mindestbetrag zum Erwerb der abl-Mitgliedschaft beträgt CHF 1'000.
Sie können Ihre Personalangaben hier unkompliziert online aktualisieren. Wir benachrichtigen Sie, sobald wir die Anpassungen in unserem System vorgenommen haben.
Als Genossenschaftsmitglied haben Sie die Möglichkeit, ein Konto bei der abl-Depositenkasse zu eröffnen. Bitten nehmen Sie mit der Depositenkasse telefonisch (041 227 29 39) oder per E-Mail Kontakt auf.
Für Steuerzwecke erhalten Sie im Januar für das aktuelle Steuerjahr eine Bescheinigung vom Genossenschaftskapital und unterjährig nach der Generalversammlung für das vergangene Jahr einen Zinsausweis für Ihr Genossenschaftskapital.
Ja, aber nur auf Ehepartner/innen und eingetragene Partner/innen
Fragen zum Genossenschaftswesen
Die abl pflegt in ihren Siedlungen regelmässig Mitwirkungsprozesse, zu denen Sie als Bewohner und Bewohnerin herzlich eingeladen sind. Der zuständige Bereich Genossenschaftskultur und Soziales informiert entsprechend. Haben Sie Ideen, wie das Zusammenleben in Ihrem Wohnumfeld zugunsten der Lebensqualität und im Sinne des abl-Leitbilds gestaltet werden kann? Dann nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt auf und schildern kurz Ihr Anliegen oder Projekt.
allgemeine baugenossenschaft luzern abl
Bundesstrasse 16
6003 Luzern
041 227 29 29
info (at) abl.ch
Montag bis Donnerstag
8.30 – 12.00 und 13.30 – 16.30 Uhr
Freitag
8.30 – 12.00 und 13.30 – 16.00 Uhr
Geschäftsstelle geschlossen
Am Freitag, 30. Mai 2025 bleibt die Geschäftsstelle den ganzen Tag geschlossen.
Montag bis Freitag ab 8.00 Uhr
Unter der Rubrik «Fragen?» finden Sie Antworten rund um unsere Genossenschaft und zum Thema Wohnen bei der abl.
Unter der Rubrik «Fragen?» finden Sie Antworten rund um unsere Genossenschaft und zum Thema Wohnen bei der abl.