Fragen?

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu Mitgliedschaft, Depositenkasse, Wohnungsbewerbung und vielem mehr. Eine Liste der Häufig gestellten Fragen zum Wohnen im Himmelrich 3 finden sie unter diesem Link


Fragen zur Wohnungsvergabe

Unsere Wohnungen werden mit dem monatlich erscheinenden abl-magazin ausgeschrieben und gleichzeitig auf unserer Webseite publiziert. 

Sie können sich innerhalb der angegebenen Frist auf maximal fünf verschiedene Wohnungen bewerben. Am einfachsten geht dies online. 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Warteliste führen. 

Ausgeschriebene Wohnungen können erst besichtigt werden, nachdem Sie eine Zusage erhalten haben. Falls Sie nach der Besichtigung merken, dass es sich nicht um Ihre Wunschwohnung handelt, haben Sie immer noch die Möglichkeit, abzusagen. 

Nach Anmeldeschluss wird pro Wohnung eine Rangliste erstellt. Massgebend für eine Wohnungszuteilung ist die Rangpunktezahl, die sich folgendermassen ergibt:

  • Mitgliedschaftsjahre bei der abl
  •  Höhe (und Dauer) des von Ihnen einbezahlten Genossenschaftskapitals (mindestens CHF 1'000, maximal CHF 4'000, die für die Rangpunktezahl zur Wohnungsbewerbung zählen)
  • Die für die ausgeschriebene Wohnung erforderliche Personenzahl

Hierzu geben die Richtlinien zum Vermietungsreglement Auskunft. 

Für die rangmässige Wohnungszuteilung wird die folgende Mindest-Personenzahl vorausgesetzt:

  • 1- bis 3.5-Zimmer-Wohnungen: 1 Person
  • 4- und 4.5-Zimmer-Wohnungen: 3 Personen
  • 5- und 5.5-Zimmer-Wohnungen: 4 Personen
  • Wohnungen mit 6 und mehr Zimmern/Einfamilienhäuser: 5 Personen

abl-Wohnungen dürfen über die ganze Dauer des Mietverhältnisses höchstens wie folgt belegt werden:

  • 1- bis 1.5-Zimmer-Wohnungen: mit 2 Personen
  • 2- bis 2.5-Zimmer-Wohnungen: mit 3 Personen
  • 3- und 3.5-Zimmer-Wohnungen: mit 4 Personen
  • 4- und 4.5-Zimmer-Wohnungen: mit 6 Personen
  • Wohnungen mit 5 und mehr Zimmern: mit 7 Personen

Für die einzelnen Bauprojekte gibt es Newsletter. Melden Sie sich dort an und bleiben Sie auf dem Laufenden,

Nein, wir führen keine Warteliste, weil unsere Wohnungen gemäss unseren Vergabekriterien vergeben werden. Falls Sie sich über freiwerdende Wohnungen informieren lassen möchten, können Sie als Genossenschaftsmitglied im Login-Bereich meine.abl diese Funktion anwählen - Sie erhalten damit eine Meldung per E-Mail, sobald der Wohnungsmarkt aufgeschaltet ist.


Fragen zum Mietwesen

Der Pflichtanteil beträgt zwei Bruttomonatsmieten, auf den nächsten Hunderter gerundet.

Die abl verschickt Einzahlungsscheine nur zu Mietbeginn, bei Mietzinsänderungen oder auf ausdrücklichen Wunsch. Es wird empfohlen, einen Dauerauftrag einzurichten. Der Mietzins ist jeweils zahlbar im Voraus auf den Ersten eines Monats (ausgenommen alte Mietverträge). 

Defektes Gerät, tropfender Wasserhahn, verstopfter Abfluss, Parkettschaden, Glasbruch oder klemmende Türe? Mieterinnen und Mieter einer abl-Wohnung können die Schäden online melden – jederzeit und bequem. Hier geht es zum Schadenformular.

Grundsätzlich gilt die Kündigungsfrist des Mietvertrags. Normalerweise beträgt sie für Wohnungen drei Monate und für Parkplätze zwei Monate. Der 31. Dezember ist kein Kündigungstermin.

Wir führen für die Vermietung unserer Parkplätze/ Garagen eine Warteliste. Massgebend bei der Vergabe ist die Dauer, wie lange jemand auf der Warteliste ist. Erste Priorität haben Mieter und Mieterinnen von abl-Liegenschaften, die noch keinen Parkplatz haben.


Fragen zur Mitgliedschaft und Depositenkasse

Sie können Genossenschaftsmitglied werden, wenn Sie einen Schweizer Pass haben oder  einen B- oder C-Ausweis besitzen. So gehen Sie vor: 

  1. Laden Sie die Beitrittserklärung herunter und füllen Sie diese vollständig aus.
  2. Senden Sie die vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung mit einer Kopie eines amtlichen Ausweises an die abl (Identitätskarte, Pass oder Führerausweis. Falls Sie nicht Schweizer Bürger oder Bürgerin sind: Aufenthaltsbewilligung).
  3. Nach Erhalt Ihrer Beitrittserklärung senden wir Ihnen einen entsprechenden Einzahlungsschein zu.  Sobald Ihre Einzahlung erfolgt ist, beschliesst der Vorstand über Ihre Aufnahme als abl-Mitglied. Sie werden, sofern keine gravierenden Gründe dagegen sprechen, an der nächstfolgenden monatlich stattfindenden Vorstandssitzung aufgenommen. Anschliessend erhalten Sie ein entsprechendes Willkommensschreiben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie sich für eine Wohnung bewerben.

Ihre aktuellen Angaben (Namens-, Zivilstands-, Adressändernung oder Änderung der Zahlungsverbindung) können sie uns hier mitteilen.

Bestellen Sie Ihren Einzahlungsschein für das Genossenschaftskapital vorgänig per E-Mail oder telefonisch (041 227 29 45) und wir senden Ihnen anschliessend einen speziell für Ihre Einzahlung vollständig ausgefüllten Einzahlungsschein zu. 

Manuelle Einzahlungen und Daueraufträge für das Genossenschaftskapital sind seit 1. Februar 2022 nicht mehr möglich. Jede Einzahlung benötigt ihren eigenen Einzahlungsschein – wie das heute beim Begleichen von Rechnungen üblich ist.

Der Mindestbetrag zum Erwerb der abl-Mitgliedschaft beträgt CHF 1'000.

Sie können Ihre Personalangaben hier unkompliziert online aktualisieren. Wir benachrichtigen Sie, sobald wir die Anpassungen in unserem System vorgenommen haben. 

Als Genossenschaftsmitglied haben Sie die Möglichkeit, ein Konto bei der abl-Depositenkasse zu eröffnen. Bitten nehmen Sie mit der Depositenkasse telefonisch (041 227 29 39) oder per E-Mail Kontakt auf. 

Für Steuerzwecke erhalten Sie im Januar für das aktuelle Steuerjahr eine Bescheinigung vom Genossenschaftskapital und unterjährig nach der Generalversammlung für das vergangene Jahr einen Zinsausweis für Ihr Genossenschaftskapital.

Ja, aber nur auf Ehepartner/innen und eingetragene Partner/innen


Fragen zum Genossenschaftswesen

Die abl pflegt in ihren Siedlungen regelmässig Mitwirkungsprozesse, zu denen Sie als Bewohner und Bewohnerin herzlich eingeladen sind. Der zuständige Bereich Genossenschaftskultur und Soziales informiert entsprechend. Haben Sie Ideen, wie das Zusammenleben in Ihrem Wohnumfeld zugunsten der Lebensqualität und im Sinne des abl-Leitbilds gestaltet werden kann? Dann nehmen Sie bitte per E-Mail Kontakt auf und schildern kurz Ihr Anliegen oder Projekt.