Kostenmiete

Gleiche Bedingungen für Alle

Die Einführung des abl-Mietzinsreglements schafft Klarheit und Transparenz bei der Berechnung der Mietzinsen. Ein wichtiges Ziel ist, nachhaltig preisgünstigen Wohnraum anzubieten.

Die abl vermietet seit rund 100 Jahren ihre Genossenschaftswohnungen. Der älteste Mietvertrag ist 65-jährig, der jüngste erst ein paar Tage alt. Mietverträge für unsere Neubauten werden nach heutiger Praxis ausgestellt: Der Mietzins ist im Voraus auf den Ersten jedes Monats zur Zahlung fällig, die Nebenkosten sind detailliert aufgelistet und als Besonderheit unserer Genossenschaft ist der Beitrag für den Genossenschaftskulturfonds separat ausgewiesen. Der älteste Mietvertrag kann selbstverständlich nicht damit aufwarten.

Mit der Einführung des Mietzinsreglements abl, das auf den aktuellen Statuten basiert, vereinheitlichen wir nun Schritt für Schritt die Bestimmungen aller Mietverträge. In einem ersten Schritt führen wir das neue Kostenmiete-Modell (siehe Artikel magazin-Ausgaben März/April 2025) ein sowie die neuen Fälligkeitstermine und die separate Erhebung des Beitrags für den Genossenschaftskulturfonds.  

Mietzins neu und einheitlich auf den Ersten des Monats fällig
Mit der Einführung des Mietzinsreglements abl wechselt die Mietzinsfälligkeit einheitlich auf «vorschüssig». So wird künftig für alle Mieterinnen und Mieter der Mietzins im Voraus auf den Ersten jedes Monats zur Zahlung fällig. Dies ist heute praxisüblich, allerdings nicht so bei der abl. In älteren Mietverträgen ist der Mietzins noch auf Ende des jeweiligen Monats fällig, also «nachschüssig».

Dieser Zahlungsterminwechsel bedeutet, dass betroffene Mieter*innen einmalig zwei Mietzinse gleichzeitig bezahlen müssen. Ein Beispiel: Am 30. November ist der Mietzins für den Monat November fällig. Am Folgetag, dem 1. Dezember, ist bereits wieder der neue Mietzins für den Monat Dezember fällig. Das kann ­finanziell belastend sein. Die abl bietet dank ihrem Solidaritätsfonds situativ Unterstützung in finanziellen Notsituationen an.

Beitrag für den Genossenschaftskulturfonds neu im Mietvertrag
Seit 2017 ist in den Statuten der Genossenschafts­kulturfonds definiert. Er finanziert einen Teil der personellen Kosten bei soziokulturellen Projekten und Investitionen in die Infrastruktur der abl zur Förderung von Gemeinschaft, Begegnung, Nachbarschaft und Mitwirkung in den Siedlungen. Wie bisher wird der Fonds mit einem Prozent der Nettomietzinserträge gespeist. Mit der Einführung des abl-Mietzinsreglements werden die Nettomietzinse um ein Prozent reduziert und entsprechend der Fondsbeitrag neu separat zusätzlich zum Mietzins erhoben. In den neueren Mietverträgen ist dieser Fondsbeitrag bereits separat ausgewiesen. Dies wird mit der neuen Berechnung der Nettomietzinse gestützt auf Ziffer 6.3 des abl-Mietzinsreglements (siehe hier) nun einheitlich angepasst.

Informationsanlässe zur abl-Kostenmiete

Mit der Einführung des neuen Kostenmietmodells verändern sich die Nettomietzinsen sämtlicher Wohnungen der abl. Um die einzelnen Änderungen zu erläutern und Fragen zu beantworten, laden wir die Mieter und Mieterinnen siedlungsweise zu Informationsanlässen ein. Erste Informationsanlässe finden vor den Sommerferien statt, weitere folgen im Herbst.