Aus der Geschäftsstelle

Die abl-Kostenmiete – transparent, fair und solidarisch

Mit dem Mietzinsreglement hat die abl einen Meilenstein für preisgünstiges Wohnen gesetzt. Es definiert ein Kostenmiete-Modell, das eine transparente Berechnung der Mieten aufzeigt. Bis Frühjahr 2025 wird das Modell in allen Siedlungen umgesetzt.

«Die abl strebt langfristige Vermietungen an und vermietet ihre Wohnungen nach den Kriterien der Kostenmiete.» So ist die Kostenmiete im Artikel 5 der abl-Statuten verankert. Ein hierzu notwendiges Mietzinsreglement hat der Vorstand verabschiedet. Nun steht es allen Mitgliedern online zur Verfügung (siehe Box).

Gesamte Kosten werden solidarisch verteilt
Die Kostenmiete setzt auf eine langfristige Betrachtung ihrer Siedlungen, die auch künftigen Generationen preisgünstigen und nachhaltigen Wohnraum sichert. Deshalb sind die Mieten für abl-Wohnungen vorausschauend berechnet. Neben den Kapitalkosten, einem allfälligen Baurechtszins, den Betriebs- und Verwaltungskosten sind dies auch die Zuweisung in den statutarisch festgelegten Erneuerungsfonds, Abschreibungen und die Berücksichtigung von Unternehmensrisiken. Eine klare, einfache und transparente Berechnung der Mieten, die auch eine angemessene genossenschaftliche Solidarität beinhaltet, ist oberstes Ziel der abl. Deshalb werden diese gesamten Kosten angemessen, genossenschaftlich und solidarisch verteilt.

Die abl vergleicht die Entwicklung ihrer tatsächlichen Kosten jährlich und berechnet die Mieten grundsätzlich alle fünf Jahre neu. So kann sie sprunghafte Mietzinserhöhungen vermeiden. Treten dennoch wesentliche und nachhaltige Kostenveränderungen ein (+/– 3 %), sind raschere Anpassungen möglich.

Vereinheitlichung der Mietverträge
Mit der Einführung des Mietzinsreglements vereinheitlicht die abl zudem die Bestimmungen ihrer Mietverträge. So wird künftig für alle Mietenden der Mietzins im Voraus auf den Ersten jedes Monats fällig, wie dies übliche Praxis ist. Weiter werden einheitlich sämtliche anfallenden Heiz- und Nebenkosten verursachergerecht verrechnet, mit Stichtag 31.12. des Abrechnungsjahrs. Zudem wird der Beitrag für den Genossenschaftskulturfonds im Mietvertrag separat ausgewiesen.

Zeitplan und Information
Das Kostenmiete-Modell wird bei der Berechnung der Mieten unserer Neubauprojekte Himmelrich 3 (2. Etappe) und Obermaihof bereits angewendet. Bei den bestehenden abl-Siedlungen erfolgt die Einführung frühestens am 1. Januar 2025. Das Mietzinsreglement ist mit Erscheinung dieser magazin-Ausgabe zusammen mit einem Merkblatt, welches das Modell in Kürze erklärt, online gestellt. Es besteht die Möglichkeit für Interessierte, Fragen zum Reglement zu stellen, welche die Projektverantwortlichen sammeln und in einem angemessenen Format beantworten werden.
Die Umsetzung des Kostenmiete-Modells erfordert von den Projektverantwortlichen eine sorgfältige Vorbereitung und Bearbeitung aller notwendigen Grundlagen für die Berechnung. Mit der Einführung in den bestehenden Siedlungen finden im nächsten Jahr siedlungsweise Veranstaltungen statt, um die konkreten Ergebnisse zu präsentieren und Fragen zu beantworten. Im Fall von Mietzinserhöhungen hat der Vorstand Massnahmen zur Abfederung vorgesehen.

Klarheit und Transparenz
Mit der Entwicklung und Einführung des Mietzinsreglements schafft die abl Klarheit, Transparenz und Solidarität bei der Mietzinsgestaltung nach der Kostenmiete. Sie sichert damit langfristig preisgünstigen Wohnraum und die Anpassung an aktuelle Entwicklungen und strategische Ausrichtungen. Sie ist überzeugt, dass das Modell eine nachhaltige Lösung für die Mietenden und die abl darstellt.

Jetzt online – stellen Sie uns Ihre Fragen

Das Mietzinsreglement ist unter abl.ch/kostenmiete abrufbar. Ebenso erklärt ein Merkblatt die wichtigsten Punkte der Kostenmiete für eilige Leserinnen und Leser.


Haben Sie Fragen zum Reglement und zum Kostenmiete-Modell? Stellen Sie uns diese bitte per E-Mail an: kostenmiete (at) abl.ch. Ihre Fragen werden im Verlauf des Sommers 2023 gesammelt, aufbereitet und allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt.