Generalversammlung

Generalversammlung 2021 findet brieflich statt

Auch in diesem Jahr gibt die Corona-Pandemie den Takt vor. Deswegen stellt der Vorstand rechtzeitig die Weichen für eine sichere, partizipative und informative Generalversammlung 2021. Die Frist für die Anträge der Mitglieder endet am 11. März 2021.

Eines steht fest: Auch in diesem Jahr fassen die abl-Genossenschafterinnen und -Genossenschafter die Beschlüsse der Generalversammlung brieflich. Das entschied der Vorstand im Dezember. Basis bildet die Covid-19-Verordnung 3 des Bundes, die das Parlament bis Ende 2021 verlängert hat. Sie erlaubt, Versammlungen auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form durchzuführen und sichert das Mitbestimmungsrecht der Mitglieder. An der Restversammlung vom 17. Mai 2021 werden Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsprüfungskommission und der Geschäftsleitung zusammenkommen, um unter notarieller Aufsicht das Ergebnis von Abstimmung und Wahl zu erwahren.

Da die Generalversammlung 2021 anders abläuft als gewohnt, beantworten wir mögliche Fragen vorweg:

Wieso hat der Vorstand die Form der Genera­l­versammlung bereits entschieden?
Der frühzeitige Entscheid für eine schriftliche Generalversammlung ermöglicht eine sorgfältige Planung. So bleibt Ihnen als Mitglied genügend Zeit, Anträge in der Zuständigkeit der Generalversammlung einzureichen, sich zu den GV-Traktanden eine Meinung zu bilden ­sowie auf brieflichem Weg an den Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. Die abl kann ihrerseits garantieren, vorab umfassende Informationen und den Geschäftsbericht zuzustellen.

Weshalb wird brieflich abgestimmt?
Die briefliche Abstimmung garantiert die Durchführung der Generalversammlung trotz coronabedingter ­Unsicherheiten. Sie sorgt für Planungssicherheit bei den abl-Gremien und den Mitgliedern und garantiert die pünktliche Auszahlung der Zinsen. Ausserdem stiess die briefliche Abstimmung im vergangenen Jahr auf Anklang: Fast 2‘500 Mitglieder gaben ihre Voten ab – mehr als jemals zuvor an einer abl-GV.

Warum gibt es keine Mischform von elektronischer und brieflicher Abstimmung?
Das Eidgenössische Justizdepartement hält fest, dass die Versammlung entweder physisch, auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form stattfinden kann und es nicht möglich ist, diese verschiedenen Formen zu kombinieren. Da nicht alle Mitglieder einen Internet­zugang haben, ist die briefliche Abstimmung für die abl die richtige Form. Sie gewährleistet allen Mitgliedern ihr Mitbestimmungsrecht.

Findet eine Versammlung statt, falls diese im Mai wieder möglich ist?
Wegen der Corona-Situation ist unklar, inwiefern grosse Versammlungen in den kommenden Monaten überhaupt möglich sein werden. Dank des definitiven Entscheids, die Generalversammlung ausschliesslich schriftlich durchzuführen, können sich die Gremien der abl auf ihre Kernaufgaben und die strategische Weiterentwicklung fokussieren, anstatt die Situation stetig wieder neu beurteilen zu müssen.

Bis wann kann ich meinen Antrag für die Generalversammlung einreichen?
Anträge, die in der Zuständigkeit der Generalversammlung liegen (Artikel 24 a bis q der abl-Statuten), können bis 11. März 2021 (Poststempel) schriftlich zuhanden der Präsidentin, Marlise Egger Andermatt, eingereicht werden: Per E-Mailoder per Post mit dem Vermerk «Antrag Generalversammlung» an allgemeine baugenossenschaft luzern, Bundesstrasse 16, 6003 Luzern.

Wie stellt die abl die Meinungsbildung sicher?
Alle Details zu den Traktanden inklusive allfälliger Anträge können im April kommuniziert werden. Diese werden auf verschiedenen Wegen vorgestellt: Im abl-magazin, per Post via Infobroschüre und als kurze Filme auf der Webseite abl.ch. Zudem laufen Abklärungen für eine digitale Form des Austauschs unter den Mitgliedern. Und: Wir halten Sie natürlich über Social Media auf dem Laufenden, wenn Sie uns via Instagram, Facebook, YouTube oder Twitter folgen.

Welche wichtigen Termine gilt es zu beachten?
Bis 11. März 2021: Einreichen von Anträgen aus den Reihen der Mitglieder
Ab 22. April 2021: Zustellung der GV-Unterlagen ­(Geschäftsbericht, Anträge, Details zu Traktanden)
22. April bis 13. Mai 2021: Abstimmungszeitraum Generalversammlung
17. Mai 2021: Restversammlung

Neu: Geschäftsbericht 2020 digital erhalten 

Aufgrund wachsender Nachfrage bieten wir unseren stimmberechtigten Mitgliedern neu an, anstelle des gedruckten Geschäftsberichts eine digitale PDF-Version zu erhalten. Möchten Sie auf digital umstellen? So geht's: 

1. Klicken Sie auf unserer Webseite abl.ch oben rechts auf den Bereich LOGIN meine.abl.

2. Loggen Sie sich mit Ihrer Mitgliednummer (bei der Adressanschrift auf dem Umschlag des abl-magazins zu finden) und ­Ihrem Kennwort ein. 
Haben Sie Ihr Kennwort vergessen? Dann fordern Sie mit dem Klick auf den Link «Kennwort vergessen» ein neues an. Oder haben Sie noch kein meine.abl-Login? Dann klicken Sie rechts daneben auf den Link «Neu ­registrieren» und erfassen Sie Ihre Angaben.

3. Im Bereich «meine.abl» hinterlegen Sie im unteren Seitenbereich unter «Einstellungen» Ihre ­E-Mail-Adresse und wählen das Häkchen «Ich möchte den abl-Geschäftsbericht nur noch elektronisch als PDF erhalten». Somit erhalten Sie nur noch Ihre Abstimmungsunterlagen für die GV per Briefpost. 

Für die pünktliche Aufbereitung des Versands bitten wir Sie, diese Änderung bis zum 28. März 2021 vorzunehmen. Volljährige Mitglieder, die nicht aktiv tätig werden, erhalten den Geschäftsbericht weiterhin in Printform.