Nachhaltigkeit

Der Effekt der 21 Grad

«Heiz-Diktat» hiess es in den Medien, als die abl im Winter 2022/23 beschloss, die Heizkurve bei maximal 21 Grad zu plafonieren. Jetzt, eine Heizperiode später, wagen wir den Versuch eines Fazits.

21 Grad werden individuell empfunden. Zum gemütlich Wohnen reichts dennoch für alle...

Nach dem Erscheinen des Artikels in der September-Ausgabe des Jahres 2022 erwartete das Team der ­technischen Bewirtschaftung zahlreiche Meldungen von Mieterinnen und Mietern, die in ihren Wohnungen frieren. Tatsächlich trafen ein paar Nachrichten (im tiefen zweistelligen Bereich) ein, aber im Vergleich zur Anzahl Wohnungen (rund 2200) hielt sich der Ärger über kalte Füsse in Grenzen.

Nun ist bereits ein weiterer Winter vergangen und es liegen genügend Vergleichszahlen vor, um ein erstes Fazit zu ziehen. Dazu analysierten wir die Siedlung Hochrüti, die mit Erdgas heizt, und die Siedlung am Obermattweg 3 und 5, die noch Öl verwendet.

Heizgradtage als Vergleichsbasis
Damit der Verbrauch an Öl oder Gas über die Jahre verglichen werden kann, werden die sogenannten Heizgradtage zu Hilfe genommen. Sie zeigen, ob ein Winter kalt war und ob entsprechend oft und lange geheizt werden musste. Heizgradtage haben nichts mit den uns bekannten Tagen mit 24 Stunden zu tun. Heizgradtage zeigen an, wie hoch der Unterschied zwischen der durchschnittlichen Tagesaussentemperatur und der angestrebten Innenlufttemperatur ist.

Ein Beispiel: An einem kalten Wintertag herrschen draussen 2 Grad, in der Wohnung sind es 21 Grad. Die Heizgradtage betragen hier also 19. Diese Tagesdifferenzen werden zusammengerechnet, man erhält die Heizgradtage pro Monat. Es gilt also: Je höher der Wert der Heizgradtage ist, desto kälter war es in diesem Jahr während der Heizperiode.

Übrigens geht man nur von den Tagen aus, an denen die durchschnittliche Aussentemperatur unter 12 Grad Celsius fällt. Denn bei Temperaturen darüber liegt die «natürliche» Wärme in der Wohnung meist auch über 21 Grad Celsius und es muss nicht geheizt werden.

Erdgas in der Hochrüti
Das Haus an der Hochrütistrasse 38 wurde 1998 käuflich erworben. Acht 3.5-Zimmer-Wohnungen bieten 13 Personen ein Zuhause. Die Wohnungen der Hochrüti werden mit Erdgas beheizt.

Die reinen Zahlen des Erdgasverbrauchs (siehe Tabelle oben) scheinen je nach Quartal zurückzugehen, doch eine eindeutige Tendenz ist nicht auszumachen. Nimmt man jedoch wie vorhin beschrieben die Heizgradtage für den Vergleich zu Hilfe, sieht man, dass sich der Verbrauch auch im Verhältnis zu den Heizgradtagen eindeutig nach unten bewegt: vom Verbrauchskennwert 35 im zweiten Quartal 2022, wo die Heizkurve noch nicht auf 21 Grad begrenzt wurde, zu 26 im vergleichbaren und temperaturtechnisch von der abl begrenzten zweiten Quartal 2023.

Öl in Hergiswil
1966 wurden die Häuser am Obermattweg gebaut, 2018 konnte die abl die drei Liegenschaften kaufen. Die 13 Wohnungen haben die Adressen Obermattweg 3, 5 und 7. Die Hausnummer 7 gehört dabei zum alten Bauernhaus und in den Wohnhäusern hat es jeweils 3.5- und 4.5-Zimmer-Wohnungen. Sie bieten 26 Personen ein Zuhause. Die Liegenschaft ist älter, damals waren Ölheizungen noch Standard.

Die Abrechnungen des Ölverbrauchs beziehungsweise die Nachbestellung der Öllieferung erfolgt jährlich, daher liefert die Analyse hier Jahreszahlen. Entsprechend offensichtlicher ist es auch, dass das Senken der Heizkurve auf maximal 21 Grad auch hier erfolgreich war und den Verbrauch gedrosselt hat.

Wirkung erzielt – ausser im Portemonnaie
Die Analyse des Verbrauchs von Erdgas und Öl in zwei Beispielsiedlungen zeigt: Das «Heiz-Diktat» zeigt Wirkung. Der Verbrauch von fossilen Brennstoffen konnte – mit dem Zutun und der Akzeptanz der Mieter und Mieterinnen – verringert werden. Und es bestätigt uns, dass wir mit den freiwillig ergriffenen Schritten auf dem richtigen Weg sind.

Ein grosses «Leider» muss jedoch hinter die positive Wirkung gesetzt werden: Trotz der Einsparungen, die mit der Senkung der Heizkurve erzielt werden konnten, mussten viele Mieterinnen und Mieter für ebendiese Messperiode mehr Nebenkosten bezahlen. Die Teuerung hat auch hier gewirkt  und jeden eingesparten Franken wieder gefressen.

Fürs Erdgas und Heizöl verzeichnet der Konsumentenpreisindex der KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH einen Anstieg um 31.8 Prozent (Januar 2023 im Vergleich zum Vormonat). Im März 2023 sind die Preise für Erdgas und Heizöl überraschend gesunken. Hoffen wir, dass die Tendenz – trotz Schwankungen – so weitergeht und der Effekt des geringeren Verbrauchs sich demnächst auch in unseren Portemonnaies niederschlägt.

Energiesparen: Bleiben Sie dran!

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