Katrin Burri, was verstehen Sie unter Lärm in Bezug auf das Wohnen?
Als «Lärm» kann bereits eine gut hörbare Aktivität der Nachbar*innen empfunden werden, wenn man selbst gerade gerne Ruhe hätte. Grundsätzlich will man in der eigenen Wohnung nicht zu viel von dem hören, was Nachbar*innen machen. Der Rückzug in die eigenen vier Wände ist etwas Wichtiges. Wohnen ist etwas Privates und Intimes. Zu viel Fremdes, beispielsweise Schall, kann stören. Die Wahrnehmung von Lärm hängt stark von der Person ab, die sich gestört fühlt. Nicht alle Menschen stören die gleichen Geräusche. Gewisse Menschen schätzen es sogar, dass sie hörbare Nachbarn um sich haben. Sie schätzen das Leben um sich herum und das Gefühl, nicht allein zu sein.
Was gilt beim Wohnen aus rechtlicher Sicht nicht als «Lärm»?
Spielende Kinder oder weinende Kinder (auch nachts) gelten nicht als Lärm. Die Nutzung der Wohnung mit den normalen Aktivitäten des täglichen Lebens gilt nicht als Lärm. Tagsüber besteht also kein Recht auf Ruhe in einer Mietwohnung – auch wenn man für Prüfungen lernt oder konzentriert Büroarbeiten erledigen muss. Wer in ein Familienquartier mit vielen Familienwohnungen zieht, muss mit spielenden Kindern im und ums Haus leben können.
Welche Lärm-Reklamationen treffen am häufigsten bei der abl ein?
Es sind vor allem Reklamationen über Kinderlärm, Trittschall oder laute Musik. Die meisten Meldungen betreffen «Lärm» ausserhalb der Ruhezeiten. In diesen Fällen besteht kein Verstoss gegen die Hausordnung oder das Mietrecht. Wir versuchen hier zu vermitteln und zu beraten, wie ein friedliches Nebeneinander im Haus wieder möglich ist. Zu erwähnen gilt, dass viele Wohnungen der abl älter sind und die Schalldämmung daher begrenzt ist. Dort ist es normal, dass man Nachbar*innen hört, sobald sie zu Hause sind: Man hört die Klospülung rauschen, Menschen herumlaufen und auch, wenn sie diskutieren, lachen oder mal streiten. Man hört die Kinder spielen und man hört oft auch, wenn der Fernseher läuft. Neubauten haben viel besseren Schallschutz, von dort erreichen uns deutlich weniger Lärmklagen.
Wie können Mieter*innen vorgehen, wenn sie nachbarschaftliche Geräusche stören?
Das Wichtigste ist: Das Gespräch mit den Nachbar*innen suchen. Die eigene Wahrnehmung möglichst neutral und ohne Schuldzuweisung schildern. Eine höfliche Bitte formulieren, was man sich wünscht, ist wirkungsvoller, als eine direkte Forderung nach Ruhe anzubringen. Hilfreich sind hier gegenseitige Informationen zum Tages- oder Wochenablauf: Zu welchen Zeiten bin ich nicht da und niemand muss Rücksicht nehmen? Zu welchen Zeiten oder an welchen Tagen ist es für mich besonders wichtig, dass es ruhig ist? Gibt es Räume in der Wohnung, die ruhiger sind? Wo sollten Kinder zu bestimmten Zeiten nicht spielen, weil unterhalb jemand schlafen möchte? Am hilfreichsten ist es, wenn man die Nachbarn gut mag. Von freundlichen und uns sympathischen Menschen sind wir viel eher bereit, Störungen zu ertragen oder zuzuhören. Ebenfalls hilfreich ist Toleranz und das Bewusstsein, dass es viele verschiedene Musikrichtungen, Erziehungsstile, Kinderpersönlichkeiten oder Tagesabläufe gibt, ohne Anspruch darauf, dass die eigenen Ansichten auch für die Nachbar*innen die richtigen sind.
Gibt es aus Ihrer Erfahrung Lösungsansätze ein solchen Konflikten?
Konflikte sollten die betroffenen Mietparteien immer direkt miteinander aushandeln. Die besten Lösungen ergeben sich dann, wenn beide Seiten aktiv mitarbeiten und bereit sind, die Sicht des Gegenübers anzuerkennen. Ich mache oft die Erfahrung, dass viele Menschen, die sich erstmalig beschweren, in erster Linie Informationen brauchen über die bestehenden Möglichkeiten, Rechte und auch Pflichten. Viele Mieter*innen wissen nicht, worauf sie Anspruch haben oder wo die Grenzen der Ansprüche liegen. Dies versuche ich jeweils aufzuzeigen. Ich berate immer dahingehend, dass zuerst selbst das direkte Gespräch mit den Nachbar*innen gesucht wird, bevor die abl interveniert. Bei einigen Menschen löst dies Widerstand aus. Sie entscheiden sich dann dazu, lieber mit der Störung zu leben, als den Kontakt aufzunehmen. Das ist legitim, aber erleichtert das Zusammenleben nicht.