Aus dem Vorstand

Rahmenkredit für den Erwerb von Liegenschaften

Diese Liegenschaften an der Sagenmattstrasse konnten 2022 mit dem Rahmenkredit erworben werden.

Damit die abl auch in Zukunft Liegenschaften auf dem freien Markt erwerben kann, soll der entsprechende Rahmenkredit an der Generalversammlung erneuert werden.

In der Vergangenheit haben die Genossenschafterinnen und Genossenschafter an den Generalversammlungen bereits verschiedentlich Rahmenkredite für den Erwerb von Liegenschaften oder Baurechten bewilligt. An der GV im Jahr 2020 wurde der letzte Rahmenkredit über 20 Millionen Franken um weitere fünf Jahre verlängert. Nun soll, obwohl die fünf Jahre noch nicht abgelaufen sind, ein neuer Rahmenkredit behandelt werden. 

Mit der Möglichkeit dieses Rahmenkredites konnte der Vorstand der abl in den vergangenen Jahren zwei Liegenschaften erwerben: 2018 in Hergiswil am Obermattweg eine kleine Siedlung und 2022 an der Sagenmattstrasse zwei Häuser. Mit den 13 Wohnungen in Hergiswil und den 28 Wohnungen in Luzern konnte das Angebot an günstigem Wohnraum erweitert werden.

Einen gewissen Freiraum braucht es
Mit dem Rahmenkredit hat der Vorstand ein wichtiges Instrument zur Hand, um Chancen entsprechend zu nutzen und das Wohnungsangebot der abl zu erweitern. Neben den realisierten Käufen hat die Geschäftsstelle mit dem Vorstand weitere Angebote geprüft und teilweise auch offeriert, ohne dass es dabei zu Abschlüssen kam. Der Vorstand schlägt nun der Generalversammlung vor, einen neuen Rahmenkredit über 30 Millionen Franken zu genehmigen. Dieser soll wiederum auf fünf Jahre befristet werden.

Faktor Kostenmiete
Zusätzlich sollen neu auch Investitionskriterien damit verbunden werden. Diese besagen unter anderem, dass die Mietzinse der Kaufliegenschaften grundsätzlich der abl-Kostenmiete entsprechen sollen und dass ein Kaufpreis auch etwas höher sein kann, wenn dadurch eine ganze abl-Siedlung in der unmittelbaren Nachbarschaft aufgewertet wird. Zudem muss die Investition vorgängig professionell gemäss den abl-Kriterien geprüft werden, und nur bei einstimmigem Vorstandsentscheid soll der Kauf zustande kommen.

Wenn die abl auch künftig auf dem freien Markt Liegenschaften kaufen will, ist ein Rahmenkredit unabdingbar. Verkaufsprozesse sind an fixe Fristen gebunden, die meist sehr kurz sind. Diese machen es der abl nicht möglich, in diesem Zeitraum eine Urabstimmung durchzuführen und die Genossenschafterinnen und ­Genossenschafter entscheiden zu lassen.