Aus dem Vorstand

Neu ist es das «Vermietungsreglement»

Mit dem überarbeiteten Vermietungsreglement werden auch die Erstvermietungen geregelt.

An der nächsten Generalversammlung werden die Genossenschafterinnen und Genossenschafter gebeten, über das aktualisierte Vermietungsreglement zu befinden.

In den vergangenen Jahren sind die bestehenden «Vorschriften über die Wohnungszuteilung» laufend den ­aktuellen Gegebenheiten angepasst worden. Die letzte Teilrevision war 2017 vorgenommen und von der GV verabschiedet worden. Damit das Dokument mit den neuen Statuten vereinbar ist, wurde es genau geprüft und entsprechend aktualisiert.

Die «Vorschriften über die Wohnungszuteilung» werden nun offiziell zum «Vermietungsreglement». Dabei wurde in erster Linie neu sortiert: Was gehört in ein Reglement, welches die Grundlage für die Vermietung bildet, und was gehört in die konkretisierenden Richtlinien, die wegweisend für das Tagesgeschäft sind? So sind nun die Artikel 3, wo es um die Übernahme des Mietvertrags bei einem Todesfall geht, und Artikel 8, der die Möglichkeit der Ratenzahlung des Pflichtkapitals ermöglicht, in den «Richtlinien zum Vermietungsreglement» zu finden. Die verbliebenen Artikel des Reglements wurden folgerichtig aufgebaut und für die bessere Lesbarkeit mit Zwischentiteln versehen.

Das aktualisierte Vermietungsreglement wird Ihnen mit der offiziellen Einladung zur GV zugestellt und ist als PDF auf der Website zu finden. So können Sie sich bereits im Vorfeld informieren und eine Meinung bilden. Der Vorstand empfiehlt, das aktualisierte Vermietungsreglement anlässlich der nächsten Generalversammlung zu genehmigen.